Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen  

der rush hour g+e e.K. mit ihren Projekten: Event-Center-Berlin.de und 1-2-3Feuerwerk.de, Geschäftsansässig: Seelenbinderstr. 129-157, D-12555 Berlin

1. Allgemein
Alle Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, die der Kunde mit der Auftragsbestätigung akzeptiert. Abweichende Formulierungen und mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Kunden bzw. Veranstalters.  

2. Vertrag
Das Angebot für die Veranstaltung, sowie die Bestätigung des Kunden bedürfen der Schriftform. Der Vertrag wird erst durch die Bestätigung des Kunden wirksam begründet. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich ausschließlich aus der Veranstaltungsausschreibung, diesen Geschäftsbedingungen und der schriftlichen Anmeldebestätigung. Sonstige Angebote und Preise der rush hour g+e GmbH sind freibleibend.  

3. Leistungen & Leistungsänderung
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in dem individuell gestellten Angebot, so ergibt sich eine Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot und dem jeweiligen Vertrag. Die rush hour g+e e.K. hat dem Kunden eine wesentliche Abweichung der vertraglich vereinbarten Leistung unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Auf Abweichungen vom Vertragsinhalt, die den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, hat der Veranstalter die Teilnehmer rechtzeitig hinzuweisen. Änderungen vom Inhalt des Vertrages ergeben sich hieraus nicht.  

4. Zahlung
50% bei Auftragserteilung sofort nach Rechnungsstellung. Restbetrag vor dem Aufbau bzw. Beginn der Veranstaltung. Für den Fall einer nicht fristgemäßen Zahlung durch den Kunden, hat die rush hour g+e e.K. das alleinige Recht sofort seine Leistung bis zum vollen Ausgleich der offenen Rechnungsbeträge die Leistungserbringung zu unterbrechen. Hieraus entsteht dem Kunden kein Schadenersatzanspruch.  

5. Gewährleistung/Schadenersatz
Wird die Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde – nach Anzeige des Mangels - den Preis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die rush hour g+e e.K. eine vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der rush hour g+e e.K. verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den die rush hour g+e e.K. nicht zu vertreten hat. Für Fälle in welchen der Kunde nicht seiner vertraglichen Leistungspflicht oder der Zahlung bis 1 Woche vor der Veranstaltung nachkommt, kann die rush hour g+e e.K. vom Vertrag sofort zurück treten ohne das dem Kunden hieraus eine Schadenersatzpflicht der rush hour g+e e.K. entsteht. Weiterhin ist der Kunden für den vorgenannten Fall mit mindestens des Vertragswertes (Miete/Honorar odgl.) in vollem Umfang der rush hour g+e GmbH, bei Verzicht auf die Einrede des Rechtsmittels hiergegen, ersatzpflichtig. Der rush hour g+e e.K., bleibt das Recht einer höheren Schadenersatzpflicht des Kunden nachzuweisen, vorbehalten.  

5.a. Feuerwerke – besondere Vereinbarung
Im Bereich des Feuerwerks, gelten die gesetzlichen Regelungen des Sprengstoffgesetzes zusätzlich zu dieser Vereinbarung. Für den Fall das der verantwortliche Pyrotechniker das vereinbarte Feuerwerk absagen bzw. unterbinden muss oder aus anderen Gründen nicht durchführen kann, werden dem Kunden 50% der Auftragssumme als Gutschrift in Form eines Gutscheines zum Ersatz ausgestellt. Des Weiteren vereinbaren beide Vertragsparteinen einen Termin für ein Ersatzfeuerwerk innerhalb von 12 Monaten ab Absagetermin. Der Auftraggeber gewährt dem verantwortlichen Pyrotechniker die künstlerische Freiheit in Auswahl der Musik und Effekte.  

6. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.  

7. Gerichtsstand
Gerichtstand AG Berlin - LG Berlin.

Stand: September 2018